Im Einkommensteuerrecht bezeichnen Betriebsausgaben betrieblich veranlasste Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 EStG), welche einer der Gewinneinkunftsarten zuzuordnen sind. Zu den Gewinneinkunftsarten zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Betriebsausgaben mindern bei diesen Einkünften den steuerpflichtigen Gewinn. Definition Eine Ausgabe ist betrieblich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und subjektiv [...]






